Kettensägen-Massaker am Maschendraht
Geschrieben von formulino in Immobilien & Vermietung, tags: Lärmbelästigung, Nachbar, Rechte, StreitSie sind die floralen Nervensägen im Dauerstreit zwischen
Grundstücksnachbarn: ausladende Bäume, die sich nicht um Gartenzäune scheren. Doch ob laubender Ahorn, klebrige Fichte oder schattige Kastanie, zur Selbsthilfe dürfen genervte Nachbarn nur greifen, wenn Fristsetzungen nicht fruchteten und der eigenhändige Beschnitt am Fremdbewuchs sachgemäß erfolgt. Ansonsten müssen Säge & Co. im Schuppen bleiben.
Das Landgericht Coburg (32 S 83/06) verurteilte einen peniblen Gartenbesitzer, an seinen Nachbarn Schadensersatz von rund 750 Euro zu bezahlen. Nachdem mehrere Aufforderungen, die überhängenden Zweige zu beseitigen, keinen Erfolg hatten, schritt der Beklagte zur Selbstjustiz und zwar derart rabiat, dass einige Pflanzen das Kettensägen-Massaker nicht überlebten. Das war nach Auffassung des Gerichts nicht mehr durch das Selbsthilferecht gedeckt. Der schnibbelnde Grundstückseigentümer müsse daher dem Nachbarn den Schaden ersetzen.
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