Posts Tagged “Miete”
Was man in den eigenen vier Wänden tut, geht niemanden etwas an. Sollte man denken. Pustekuchen! Auch die Nutzung einer Eigentumswohnung, die man in einem Haus mit mehreren anderen Eigentümern bewohnt, folgt gewissen Regeln, genau so wie in einem Apartment Berlin die in der Teilungserklärung festgelegt sind. So ist zum Beispiel auch die Haltung von Haustieren eng begrenzt.
Die Eigentümerversammlung eines Hauses hatte festgelegt, dass pro Wohnung nur ein Hund oder drei Katzen zugelassen seien. Damit war eine Eigentümerin nicht einverstanden. Sie erklärte, dass sie in ihrer 3-Zimmer-Wohnung auf
105 qm Wohnfläche eine Katzenzucht bereibe. Insofern müsse die Hausgemeinschaft bis zu 14 Katzen nebst Jungtieren akzeptieren. Schließlich handele es sich ja auch um eine Eigentumswohnung. Und was sie dort täte, ginge niemanden etwas an. Den Rest des Eintrages lesen »
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Eine eiserne Regel im Bauhandwerk besagt, dass geräuschintensive Arbeiten möglichst im Morgengrauen stattzufinden haben. Dann scheppert die Schlagbohrmaschine im Gemäuer, kracht der Vorschlaghammer auf das Gebälk.
Ist die Umgebung erst einmal richtig wach, wird die Frühstückpause eingelegt. Der Rest des Tages verläppert mit vergleichsweise stillen Tätigkeiten – bis zum nächsten Morgen, zum nächsten Inferno. Die Rache der Handwerker ist nicht nur in Studentenviertel gefürchtet, sie hat auch schon manch Mietverhältnis zum Einsturz gebracht. Doch wenn der Baulärm als Erhaltungsmaßnahme daher kommt, muss der Mieter den Krach dulden.
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Das Mieteigentum findet dort seine Grenzen, wo das Privateigentum
beginnt: so ein Urteil des Amtsgerichts Bonn. Danach darf ein Vermieter nicht jederzeit seine Wohnung betreten. Selbst wenn der Mietvertrag dies vorsehe, dürfe der Mieter auf seiner Privatsphäre bestehen, betont der Immobilienverband IVD-West. Ausnahmen bestünden, wenn Reparatur- oder Modernisierungsmaßnahmen erforderlich sind.
Außerdem müsse man den Vermieter in die Wohnung lassen, wenn er die Räume Kaufinteressenten zeigen wolle.
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Was man in den eigenen vier Wänden tut, geht niemanden etwas an. Sollte man denken. Pustekuchen! Auch die Nutzung einer Eigentumswohnung, die man in einem Haus mit mehreren anderen Eigentümern bewohnt, folgt gewissen Regeln, die in der Teilungserklärung festgelegt sind. So ist zum Beispiel auch die Haltung von Haustieren eng begrenzt.
Die Eigentümerversammlung eines Hauses hatte festgelegt, dass pro Wohnung nur ein Hund oder drei Katzen zugelassen seien. Damit war eine Eigentümerin nicht einverstanden. Sie erklärte, dass sie in ihrer 3-Zimmer-Wohnung, die nach einer Wohnflächenberechnung auf
105 qm Wohnfläche eine Katzenzucht betreibe. Insofern müsse die Hausgemeinschaft bis zu 14 Katzen nebst Jungtieren akzeptieren. Schließlich handele es sich ja auch um eine Eigentumswohnung. Und was sie dort täte, ginge niemanden etwas an. Den Rest des Eintrages lesen »
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Es gab mal einen Mieter, nennen wir ihn Ulrich P., der legte keinen Wert auf Wohnkomfort. Er wohnte in Berlin-Neukölln, in einem … tja, sagen wir, sehr alten Haus. Die Wohnungen hatten weder Gasetagen- noch Zentralheizung. Die Klos für jeweils sechs Parteien lagen auf halber Treppe. Und durch das morsche Dach pfiff der Wind. Zum Baden ging Ullrich in das nahegelegenen Hallenbad, das über eine beachtliche Anzahl von Wannenbädern verfügte. Geheizt wurde mit Briketts. Und wenn ein kalter Winter kam, musste auch schon mal das “Spiegel”-Archiv dran glauben.
Irgendwann einmal fiel selbst dem Vermieter auf, dass dieser Zustand unhaltbar war. Folglich begann er das Haus zu modernisieren. Die Mieter erhielten Briefe, in denen die einzelnen Bauetappen angekündigt waren: Treppenhaus, Bad, Zentralheizung und so weiter. So ging das Monat für Monat. Der einzige, der jeden Brief mit einem Widerspruch quittierte, war unser Freund Ulrich. Er war Politologie- Student, ein Streiter gegen das Spekulantentum und witterte hinter jeder Modernisierungsankündigung eine saftige Mieterhöhung. Wir unterstützten ihn dabei, denn auch wir waren gegen das Spekulantentum, und ließen ihn unseren vollklimatisierten Wohnungen duschen.
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In der Wirtschaft hat sie spätestens seit Münteferings legendären Ausspruch ihren festen Platz: die Heuschrecke. Eine Beteiligungsgesellschaft, die mit Private-Equity-Kapital Firmen kauft, saniert, filetiert und entkernt und nach erfolgreichem Exit zum nächsten Opfer zieht. Doch auch in der Wohnungswirtschaft kann man sie antreffen: die Wanderheuschrecken – nur heißen sie hier Mietnomaden. Und nicht allen sieht man es an.
Am Tegernsee, wo sich die Kir-Royals aus der Weißwurst-Monarchie niederlassen, hatte Peter K. eine standesgemäße Dependance zu
vermieten: 100 Quadratmeter in Rottach-Egern. Das ist feinste Lage.
Auch der Wohnungskandidat machte einen erstklassigen Eindruck:
Gepflegte Manieren, eine Visitenkarte, die ihn als “Senior Vice President” in einer Firma am Münchner Maximiliansplatz auswies, und erst der BMW: so blau wie das Blut des Prinzen.
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