Mietvertrag Teil 3
Grundsätzlich hat der Vermieter zwei verschiedene Vertragsvarianten zur Verfügung. Entweder nutzt er einen Formularmietvertrag oder aber einen selbst erstellten Mietvertrag, der ganz auf seine Wünsche zugeschnitten ist bzw. im Beisein des Mieters auf Grundlage des Vereinbarungsprinzips gemeinsam erstellt wird.
Beim Formularmietvertrag handelt es sich um vorgedruckte Vertragsmuster, die über Haus- und Grundbesitzervereine, Verlage, Makler oder auch über viele Internet-Quellen online zu beziehen sind. Neben den Namen und genauen Daten von Vermieter und Mieter sowie einer Auflistung der Rechte und Pflichten beider Vertragspartner werden hier alle wesentlichen Details eines Mietvertrages vorgegeben. Durch Streichung von nichtzutreffenden Passagen kann dieser Vertrag den Wünschen beider Parteien angepasst werden.
Mit Hilfe eines schriftlich formulierten Mietvertrages können unbefristete Verträge, Zeitmietverträge, Staffel- und Indexmietverträge abgeschlossen werden.
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