Kreditvertrag Teil 2
Die an die SCHUFA übermittelten Daten werden gespeichert und werden an die Vertragspartner der SCHUFA wie beispielsweise Kreditinstitute, Leasingunternehmen. Die Informationen dienen dazu, die Kreditwürdigkeit natürlicher Personen zu beurteilen. Neben der Bereitstellung personengebundener Daten kann die SCHUFA für ihre Vertragspartner auch einen Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos ermitteln, das sogenannte Score-Verfahren. Es gibt aber auch den Kredit ohne Schufaauskunft.
Das Score-Verfahren stellt eine Prognose über das Verhalten von Personengruppen in der Zukunft, basierend auf ein statistisch-mathematisches Analyseverfahren, dar. Anhand eines Punktverfahrens wird eine Score ermittelt. Pluspunkte gibt es beispielweise für eine pünktliche und unproblematische Bedingung von Krediten oder die vertragsgemäße Erfüllung von Leasingverträgen. Minuspunkte gibt es für nicht vertragsgerechte Erfüllung von Zahlungsvereinbarungen. Aber auch zu häufiges Umziehen in einer kurzen Zeit, die Eröffnung mehrerer Bankkonen oder auch mehrere abgeschlossene Handyverträge werden negativ bewertet. Selbst die Tatsache, ob der Kunde in einer nobleren Wohngegend oder einer „schlechteren“ Wohngegend, in der beispielsweise viele Klein- und Konsumentenkredite aufgenommen, aber nicht fristgerecht getilgt werden, kann sich durchaus eine negative Bewertung erfahren. Da diese Ermittlung nicht durch Auswertung der persönlichen, sondern anonymer Gruppendaten erfolgt, ist es also völlig egal, wie das tatsächliche Verhalten des Kreditnehmers ist. Hier setzt, auch das muss man wissen, die Kritik der Datenschützer an, weil dieses Verfahren Kreditnehmer, die sich immer vertragsgemäß verhalten haben, benachteiligen nur wenn sie beispielsweise in der falschen Wohngegend leben.
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