Kreditvertrag
Kreditverträge mit Kreditinsituten oder Privatpersonen
Ein Kreditvertrag ist eine schriftliche Vereinbarungen zur Gewährung eines Kredites, einer Kreditkarte oder eines Darlehens, in dem zwischen den beiden Vertragsparteien – Kreditgeber und Kreditnehmer – alle Rechte und Pflichten geregelt und schriftlich fixiert werden.
Um die größtmögliche Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien zu schaffen sind in einem Kreditvertrag oder einem Darlehensvertrag Vorlage neben den persönlichen Daten wie Name und Adresse auch die Kredithöhe, die Verzinsung, die Kosten des Kredites (Bearbeitungsgebühren), der Gerichtsstand, die Laufzeit, Rückzahlungsmodalitäten, Kündigungsrechte und gegebene Sicherheiten sowie die Kreditbereitstellung die wichtigsten Vertragsbestandteile. Aber egal, was im Vertrag steht, erst mit der Unterzeichnung beider Vertragsparteien wird der Vertrag gültig. Schließt ein Kreditnehmer einen Kreditvertrag mit einem Geld- und Kreditinstitut ab, so wird er beim Vertragsabschluss in jedem Fall auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreditinstitutes akzeptieren. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil eines Kreditvertrages ist die sogenannte SCHUFA-Klausel. Mit der Unterschrift unter dem Kreditvertrag stimmt der Kreditnehmer der Weitergabe seiner Daten zu. Wird diese Zustimmung seitens des Kreditnehmers verweigert, kommt in der Regel der Kreditvertrag gar nicht erst zustande. Mit der Zustimmung zur Weitergabe der Daten entbindet man die Bank, das Kreditinstitut zugleich auch vom Bankgeheimnis.
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