KFZ Kaufvertrag Teil 5
Bei Abschluss eines KFZ Vertrages empfiehlt es sich beiden Parteien immer, die Vertragsinhalte gründlich zu studieren, um spätere unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Der Käufer sollte sich im Vorfeld vom tatsächlichen Zustand des zum Verkauf stehenden Autos überzeugen und gegebenenfalls einen Gutachter zu Rate ziehen. Wichtig ist es für den Käufer auch, sich von den im Kaufvertrag angegebenen Daten des Verkäufers und des zum Verkauf stehenden Fahrzeugs zu überzeugen und einen Abgleich von Ausweis, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorzunehmen. Ist der Verkäufer nicht der Halter des Wagens, sollten Käufer auf eine Verkaufsvollmacht bestehen.
Auch der Verkäufer sollte natürlich vor Vertragsabschluss sicherstellen, dass die Angaben zur Identität des Käufers der Wahrheit entsprechen.
Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen bietet Bargeld dem Verkäufer die größte Sicherheit. Eine Ratenzahlung sollte nach Möglichkeit vermieden werden, da in diesem Falle das Verbraucherkreditgesetz ins Spiel kommt, das dem Käufer eine einwöchige Widerrufsfrist einräumt. Unabhängig von der Zahlungsart sollte der Verkäufer erst nacht erfolgter, vollständiger Zahlung den Fahrzeugbrief aushändigen.
Möchte der Verkäufer weitestgehend sicherstellen, dass im Nachhinein keine Forderungen an ihn gerichtet werden, sollte er darauf achten, dass im Vertrag festgeschriebene Garantien und Zusicherungen der Wahrheit entsprechen und beispielsweise durch Quittungen oder Zeugen belegt werden können. Auch ohne Garantieerklärungen dürfen dem Käufer allerdings keine erheblichen Mängel am Fahrzeug wissentlich verschwiegen werden, da der KFZ Kaufvertrag sonst angefochten oder rückgängig gemacht werden kann. Im Falle größerer Unfallschäden ist der Verkäufer dazu verpflichtet, Interessenten vor einem Kauf auch ohne Nachfrage darüber aufzuklären, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. Fragt der Käufer nach aufgetretenen Schäden, muss der Verkäufer über alle bisherigen, ihm bekannten Schäden Auskunft geben.
Beherzigt man bei Aufsetzen des KFZ Kaufvertrages die oben angeführten Hinweise, bietet er die größtmögliche Sicherheit für einen zufriedenstellenden Geschäftsabschluss für beide Vertragsparteien und stellt im Falle eines Falles für Käufer und Verkäufer eine gute, rechtliche Absicherung dar. Bestehen beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges spezielle Unklarheiten, sollte man sich im Vorfeld bei TÜV, Automobilclub oder Versicherung näher informieren oder im Zweifelsfalle auch einen Anwalt, der im entsprechenden Fachgebiet tätig ist, zu Rate ziehen.
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