KFZ Kaufvertrag Teil 3
Für den Verkäufer empfiehlt es sich daher auch unbedingt, den Verkauf seines Fahrzeuges der KFZ Zulassungsstelle und der KFZ Haftpflichtversicherung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Diese Mitteilungen sollten die Daten von Käufer und Verkäufer, die Fahrzeugdaten (Hersteller, Typ, Kennzeichen und Ident-Nr.), die übergebenen Papiere und das Verkaufsdatum enthalten und zur Bestätigung auch vom Käufer unterzeichnet werden.
Ein umfassender und detaillierter KFZ Kaufvertrag ist für beide Parteien von enormem Vorteil, da durch die schriftliche Fixierung unliebsame Überraschungen so weit wie möglich ausgeschlossen werden können. Zwar ist bei Autoverkäufen aus gesetzlicher Sicht kein schriftlicher Vertrag nötig und prinzipiell auch ein Geschäft per Handschlag möglich, dieses birgt jedoch hohe Risiken. So besitzt zwar auch eine mündlich getroffene geschäftliche Vereinbarung Gültigkeit. Die vereinbarten Vertragsinhalte müssen jedoch im Zweifelsfalle nachgewiesen werden. Ohne glaubwürdige Zeugen wäre beispielsweise eine Durchsetzung vor Gericht nicht möglich da Aussage gegen Aussage stünde und so ist einer schriftlichen Fixierung von Vertragsinhalten immer der Vorzug zu geben.
Um sicherzugehen, dass der KFZ Kaufvertrag alle wichtigen Punkte enthält, empfiehlt es sich, auf die erhältlichen Musterverträge oder Vordrucke auch bei Autofinanzierungen zurückzugreifen, die von seriösen Organisationen wie Versicherungen, TÜV-Gesellschaften oder Automobilclubs im Internet und in den Geschäftsstellen angeboten werden. Für private Verkäufer sind solche Standardvertragsformulare kostenlos erhältlich. Für gewerbliche Vertragsformulare werden bei Downloadangeboten meist Gebühren fällig.
Einträge (RSS)