Mietvertrag – kein Kündigungsrecht bei Baulärm
Geschrieben von formulino in Immobilien & Vermietung, tags: Beschwerde, Miete, WohnungEine eiserne Regel im Bauhandwerk besagt, dass geräuschintensive Arbeiten möglichst im Morgengrauen stattzufinden haben. Dann scheppert die Schlagbohrmaschine im Gemäuer, kracht der Vorschlaghammer auf das Gebälk.
Ist die Umgebung erst einmal richtig wach, wird die Frühstückpause eingelegt. Der Rest des Tages verläppert mit vergleichsweise stillen Tätigkeiten – bis zum nächsten Morgen, zum nächsten Inferno. Die Rache der Handwerker ist nicht nur in Studentenviertel gefürchtet, sie hat auch schon manch Mietverhältnis zum Einsturz gebracht. Doch wenn der Baulärm als Erhaltungsmaßnahme daher kommt, muss der Mieter den Krach dulden.
Im vorliegenden Fall hatte eine Mieter sein Mietverhältnis fristlos gekündigt, weil er sich durch Arbeiten des Vermieters gestört fühlte. Der ließ die Tiefgarage des Hauses erneuern. Dabei kam es zu erheblichen Belastungen durch Lärm und Staub. Das Kammergericht Berlin gab jedoch dem Vermieter Recht. Da die Maßnahme der Erhaltung des Mietobjekts diene, sei sie vom Mieter hinzunehmen. Im Gegenteil: Der Vermieter sei geradezu verpflichtet, durch regelmäßige Instandsetzungen den Wert des Hauses zu erhalten. Anders verhielte es sich, wenn er es versäumt hätte, rechtzeitig notwendige Sanierungen einzuleiten und durch die Pflichtverletzung unnötige Belastungen entstehen würden. Doch dazu sei es laut Richter nicht gekommen. Die fristlose Kündigung wurde für unrechtmäßig erklärt.
Wenn Sie sich über Lärm beschweren wollen, können sie das mit einem Musterbrief von FORMBLITZ tun:
Musterbrief: “Beschwerde über Baulärm”
Besser ist es jedoch, man einigt sich auf friedlichem Wege. Vermieter sind gerade in schwierigen Zeiten gut beraten, den Ausgleich mit den Mietern zu suchen und mögliche Klippen schon im Vorwege durch eine entsprechende Vertragsgestaltung etwa in Bezug auf mögliche Baumaßnahmen zu umschiffen.
Hilfreich sind dabei unsere beiden Ratgeber zum Thema Mietvertrag:
Ratgeber:”So setzen Sie als Vermieter einen rechtssicheren Mietvertrag auf”
Ratgeber:”Wie Sie einen wasserdichten Geschäftsraummietvertrag abschließen”
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