Archiv für die Kategorie: “Auto & Mobiles”
Welche Kfz Versicherungsarten gibt es?
Bevor ein Auto für den Straßenverkehr zugelassen werden kann, ist der Besitzer gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz Versicherung abzuschließen. Das hat den Grund, dass bei einem Unfall, zumindest der Sach- und Personenschaden des Unfallgegners finanziell abgedeckt ist. Der eigene Sachschaden, wenn man den Unfall selbst verschuldet hat, muss finanziell nicht abgedeckt sein.
Hier gibt es Infos zu den Kfz Versicherungsarten:
Die Haftpflichtversicherung
Die wichtigste Kfz Versicherung ist die Haftpflichtversicherung, denn diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden am Fremdfahrzeug ab. Bei der Haftpflichtversicherung sind Personen- wie auch Sach- und Vermögensschäden vom Unfallgegner abgesichert. Eigene Sachschäden bleiben von dieser Versicherungsart unberührt. Personen, die im eigenen Auto verletzt wurden, sind jedoch ebenfalls versichert.
Die Kasko Versicherung
Diese Versicherung ist freiwillig und deckt bei einem Unfall alle Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Jedoch unterteilt sich die Kasko Versicherung in zwei weitere Bereiche. Die Vollkasko- und die Teilkasko Versicherung.
Die Teilkasko Versicherung (freiwillig)
Diese Kfz Versicherungsart ist dafür gedacht, dass Schäden am eigenen Fahrzeug mitversichert sind. Der Kfz Besitzer muss sich jedoch mit einem entsprechenden Betrag daran beteiligen. Wie hoch dieser Betrag ist, hängt von dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag ab. Hier sollte vor Vertragsabschluss darauf geachtet werden, wie alt der Pkw ist.
Die Vollkasko Versicherung (freiwillig)
Bei dieser Versicherungsform ist der eigene Schaden automatisch und ohne finanzielle Eigenbeteiligung zu 100 Prozent von der Versicherung abgedeckt ist. Die Vollkasko Versicherung ist meist nur dann rentabel, wenn es sich um ein Neufahrzeug oder neuwertiges Fahrzeug handelt.
Bei Mietwagen-Firmen wird immer eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen.
Die Insassen-Unfallversicherung (freiwillig)
Diese Versicherung unterscheidet sich noch einmal zu der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherung, die in der Haftpflichtversicherung enthalten ist. Bei dieser Insassen-Unfallversicherung gehen die Leistungen über die gesetzliche Versicherung hinaus.
Weitere detaillierte Infos zu den Kfz Versicherungsarten gibt es hier.
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Ein Carport für den Familienwagen, den Zweitwagen oder den Firmenwagen wünschen sich viele Haus- und Grundstücksbesitzer. Doch da die Preise stark variieren, schrecken viele vor der Anschaffung zurück. Ein Online Preisvergleich hat sich als hervorragende Möglichkeit herausgestellt, wenn man auf der Suche nach einem Carport oder einem Carport Bausatz ist. Nicht nur, dass man alle Hersteller und deren Angebote übersichtlich aufgelistet vergleichen kann, nein es besteht auch die Möglichkeit den Carport gleich online zu bestellen. Auf diese Art und Weise kann jeder beim Carportkauf Zeit sparen, denn nur wenige Menschen haben einen Hersteller direkt vor der Haustür. Eine Besichtigung der Carports und ein direkter Kontakt mit dem Unternehmen ist in der Regel daher nur mit einem erheblichen Zeitaufwand möglich. Den Rest des Eintrages lesen »
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Wer sich dafür interessiert, mal wieder einen neuen oder auch gebrauchten Wagen zu erwerben, muss sich damit auch fast zwangsläufig mit dem Thema Kfz Kaufvertrag auseinandersetzen. Beim Autokauf von einem Autohändler wird dieser nämlich auf jeden Fall aufgesetzt, jedoch ist es auch im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs von Privat ratsam, einen Kfz Kaufvertrag aufzusetzen. Dieser fixiert das Geschäft und sorgt dafür, dass später keine Missverständnisse auftreten, die unter Umständen sogar finanzielle Folgen haben könnten. Nachfolgend soll der Kfz Kaufvertrag deshalb nun etwas genauer beleuchtet werden, um den potenziellen Käufern ein Bild davon zu vermitteln, worauf man achten sollte.
Der Kaufvertrag sollte die wichtigsten Daten beider Parteien aufzeigen
Ein wichtiger Aspekt bei einem Kfz Kaufvertrag besteht darin, dass die Adressdaten beider Parteien angegeben sind, damit man weiß, an wen man sich bei Problemen auch nachträglich noch wenden kann. Darüber hinaus ist es sinnvoll, dass der Verkäufer sich im Vertrag als vollständiger Eigentümer des zu verkaufenden Fahrzeugs bekennt und dass das Auto mit genauen Bezeichnungen und Nummernschild angegeben wird. Ferner werden im Kfz Kaufvertrag auch immer der Kaufpreis und die Zahlungsweise fixiert, so dass dieser auch als Quittung für die Zahlung gilt.
Die Kfz Versicherung ist nicht Teil des Kfz Kaufvertrags
Auch wenn eine Kfz Versicherung in Form einer Autohaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist, muss sie im Kfz Kaufvertrag nicht unbedingt Erwähnung finden, weil der Käufer eines Fahrzeugs beim Neuerwerb ein Recht auf freie Versicherungswahl hat. Den Versicherungsschutz muss dieser erst vor dem Straßenverkehrsamt vorweisen, wenn es darum geht, das Auto ordnungsgemäß anzumelden. Natürlich empfiehlt es sich für den Käufer auf jeden Fall, möglichst frühzeitig eine entsprechende Kfz Versicherung zu suchen oder eine Kfz Versicherung berechnen lassen, denn mit dem entsprechenden Überblick lassen sich auch leicht besonders günstige Kfz Versicherungen finden.
Ein Kfz Kaufvertrag sorgt auch bei Mängeln für Hilfe
Seit einigen Jahren werden bei einem Verkauf von Gebrauchtwagen eventuelle Sachmängel an einem Fahrzeug nicht mehr automatisch als Haftungssache betrachtet. Wer also von einer Privatperson einen Gebrauchtwagen kauft, sollte sich das Fahrzeug vorher genau anschauen, um eventuelle Probleme auszuschließen, die gilt natürlich auch bei einem Mietwagen. Da dies jedoch gerade bei so komplexen Konstruktionen wie einem Fahrzeug nicht ausreicht, können im Kfz Kaufvertrag gewisse Garantien seitens des Verkäufers festgehalten werden. So zum Beispiel, dass nach der Kenntnis des Verkäufers das Auto noch in keinen Unfall verwickelt war oder sonstige Schäden im Innenraum aufweist. Dies schützt den Käufer vor möglichen Täuschungen und macht den Autokauf damit wesentlich planungssicherer.
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Wer als Neubesitzer eines modernen Mittelklassewagens schon nach 88.000 Kilometern einen schweren Motorschaden erlitten hat obwohl ausreichend
Kühl- und Schmiermittel vorhanden waren, darf davon ausgehen, dass kein Bedienungsfehler vorlag, sondern dass das Fahrzeug schon beim Erwerb einen technischen Defekt hatte. So das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.
In dem Fall hatte ein Mann von einem Gebrauchtwagenhändler einen vier Jahre alten Opel Vectra mit einem Kilometerstand von rund 80.000 erworben. Den Rest des Eintrages lesen »
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In den goldenen Zeiten des deutschen Automobilbaus galt der “Jahreswagen” als lukratives Statussymbol. Wer ihn als Erstbesitzer fuhr, rühmte sich besonderer Nähe zu den Kathedralen der PS-Päpste, etwa in Sindelfingen oder Zuffenhausen. Und auch der Zweitbesitzer profitierte noch von der guten Qualität bei angemessenem Preis und ohne Wartezeit. Inzwischen sind auch die Jahreswagen in die Jahre gekommen – und das musste vor allem ein Autokäufer erfahren, der seinen Jahreswagen zur Erstzulassung bei einem Kraftfahrzeughändler kaufte. Nach dem Kauf stellte er fest, dass der Wagen mit Milchglasfolie zwei und nicht ein Jahr alt war. Der Händler redete sich darauf heraus, dass bei Jahreswagen nie von einem festen Zeitraum die Rede ist. Doch der Bundesgerichtshof sprach ein Machtwort und berief sich auf den gesunden Menschenverstand: Ein Jahreswagen ist ein Jahreswagen. Basta! Den Rest des Eintrages lesen »
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“Ich war es nicht, es war mein Bruder.” Super Ausrede, wenn man tatsächlich einen Zwillingsbruder hat. In der Schule, bei der Freundin, beim Job, fast überall können die “Eineiigen” ihren USP einsetzen. Keinen Spaß versteht allerdings die öffentliche Hand im Allgemeinen und die Straßenverkehrsbehörde im Konkreten. Das musste eine Dame aus Heidelberg vor dem Verwaltungsgericht Neustadt erfahren.
Ihr Mann, seines Zeichens Zwilling, fuhr mit ihrem Auto bei Rot über eine Straßenkreuzung. Auf dem Foto der Blitzanlage war ein ca.
60-70-jähriger Mann mit Oberlippenbart zu sehen, der dem Ehemann der Klägerin glich. Den Rest des Eintrages lesen »
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An alle Auto fahrenden Handy-Abhängigen: Wer während der Fahrt auch nur auf das Display seines Handys schaut, der muss mit einer Geldbuße rechnen. Zumindest wenn man das Problem so löst, wie ein LKW-Fahrer aus Nordrhein-Westfalen. Er hatte das Privathandy in der Hand und suchte auf dem Display nach der Telefonnummer der Freundin, um sie in das dienstliche Handy mit Freisprechanlage einzugeben und dann zu telefonieren. Genau in diesem Moment fuhr eine Streife vorbei, der Rest ist Routine: Führerschein, Personalien, Strafzettel und eine 100-Euro-Geldbuße am Ende der Nahrungskette des öffentlichen Haushalts. Begründung des OLG Hamm (2 Ss OWi 402/06): Das Ablesen einer gespeicherten Notiz von einem in Händen gehaltenen Handy ist ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1 a StVO, wonach einem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt ist, wenn er hierfür das Mobiltelefon aufnimmt oder hält. Den Rest des Eintrages lesen »
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Üblicherweise heißt es beim Gebrauchtwagenkauf “gekauft wie gesehen”. Wer einen solchen Passus unterschreibt, bringt damit zum Ausdruck, dass er die vorhandenen sichtbaren wie auch unsichtbaren Mängel akzeptiert. Anders verhält es sich beim Verkauf von Gewerblich an Privat, bei dem der Gesetzgeber mit der Gewährleistungspflicht einen strengeren Verbraucherschutz eingerichtet hat. Jetzt geht der Bundesgerichtshof sogar noch weiter. Selbst äußere Schäden, die rein theoretisch auch nach dem Kauf aufgetreten sein könnten, dürfen bis spätestens sechs Monate nach Übergabe der Sache dem Verkäufer angelastet werden, der nun im Zuge einer Beweislastumkehr darstellen muss, dass der Schaden beim Verkauf noch nicht vorhanden war.
In dem Fall hatte ein Mann bei einem Händler ein gebrauchtes Fahrzeug erworben, dessen Karosserie beim Verkauf laut Checkliste mit 1 klassifiziert worden war, d. h “einwandfreier Zustand, nur geringe Gebrauchsspuren”. Den Rest des Eintrages lesen »
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Kaum sorgen die ersten Sonnenstrahlen für ein laues Frühlingswetter, werden auch die Fahrräder aus dem Keller geholt oder erst im Fahrradversand bestellt und befördern damit wieder mal den alten Grundkonflikt auf die Straße: Bike gegen Blech!
Zweirad gegen Vierrad! Streng nach der alten Mao-Maxime aus der Räderrepublik China: Fahrradfahrer vereinigt Euch! Ihr habt nichts zu verlieren außer Euren Ketten! Da ist die allein stehende Mittfünfzigerin, die auf ihrem Holland-Rad stur den einmal eingeschlagenen Weg einhält wie eine Cruise Missile auf dem Weg nach Basra. Da ist der Ideologe, der mit jedem Pedaltritt gegen die globale Erwärmung anradelt. Und da ist der Kampfbiker, der in einem signalfarbenen Adventure-Outfit die Straße zur Rennstrecke umfunktioniert. Verkehrszeichen werden von ihm ebenso souverän ignoriert wie kreuzende Passanten.
Doch jetzt hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf allzu forschen Zweiradfahrern einen Knüppel zwischen die Speichen geschoben. Den Rest des Eintrages lesen »
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Wer einen neuen Wagen kaufen will, möchte ihn erst Probe fahren. Doch wer haftet, wenn bei der Probefahrt etwas schief geht? Bei leichter Fahrlässigkeit der Autohändler, denn der Käufer müsse sich darauf verlassen können, dass ein Fahrzeug, das zum Verkauf steht, vollkaskoversichert sei.
Unglücksrabe in dem vorliegenden Fall war ein Käufer, der sich für einen “Easy Trike Shopper” interessierte. War es die Nervosität des Mannes oder seine Unerfahrenheit mit dem kapriziösen Fun-Gefährt, die Probefahrt auf dem Betriebsgelände des KFZ-Händlers wurde jedenfalls zum desaströsen Crash-Erlebnis. Nachdem der Mann von der Kupplung abgerutscht war, prallte er erst gegen ein parkendes Kundenfahrzeug, dann gegen eine Öltonne. Verletzte gab es keine, aber am Trike entstand ein Schaden in Höhe von 5.000 Euro. Geld, was der Verkäufer vom flotten Probefahrer zurück forderte.
Zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschied: Käufer handelten bei einer Probefahrt im Vertrauen auf eine Vollkasko- Versicherung. Wer als Händler darauf verzichte, habe den möglichen Käufer vor der Probefahrt auf seine Haftung ausdrücklich hinzuweisen.
Da dieser Hinweis unterblieb, musste der Käufer auch nicht zahlen.
Wichtige Autokaufverträge finden Sie auch bei FORMBLITZ:
KFZ-Kaufvertrag (auf Probe)
KFZ-Kaufvertrag (gewerblicher Verkauf)
KFZ-Kaufvertrag (Privatverkauf)
KFZ-Leasingvertrag für Privatfahrzeuge
Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf
Ratgeber: So schließen Sie einen Gebrauchtwagen-Kaufvertrag ab
Ratgeber: Automobile erfolgreich verkaufen
Weitere Verträge und Formulare rund um das Auto:
KFZ-Kaufvertrag (Wohnwagen/Wohnmobil)
KFZ-Kaufvertrag (Anhänger)
KFZ-Kaufvertrag (Nutzfahrzeug)
KFZ-Kaufvertrag (Motorrad)
Europäischer Unfallbericht mit Schadensmeldung an die
KFZ-Versicherung
Mietvertrag für Garage oder Stellplatz
Vereinbarung über die Nutzung eines Dienstfahrzeugs
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Wer ein Auto auf dem öffentlichen Straßenland bewegt, macht sich schuldig, aus Prinzip, weil er der Stärkere ist. Und weil er einfach so den Zündschlüssel betätigt hat. 25 % der Schadenssumme kann die so genannte Betriebsgefahr betragen. Auch dann, wenn sich der Autofahrer vollkommen im Recht fühlt. So geschehen bei einem Unfall zwischen Fahrrad und PKW.
Der Fahrradfahrer war auf die Gegenfahrbahn geraten und da auch noch genau vor den Kühlergrill eines Autos. Die Haftpflichtversicherung des Radfahrers zahlte 75 % an die Autofahrerin. Doch die war damit nicht einverstanden. Sie verlangte 100 %, weil Sie keine Schuld an dem Unfall träfe.
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Wollen deutsche Richter Flensburg abschaffen? Das vermutet der ADAC nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts München (VG). Völlig unerwartet wurde einem Autofahrer, nachdem er innerhalb von
9 Monaten dreimal die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hatte und dafür 8 Punkte in Flensburg kassierte, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) auferlegt. Weigert er sich, bzw. kann er kein positives Untersuchungsergebnis vorlegen, wird ihm der Führerschein auf Dauer entzogen. Den Rest des Eintrages lesen »
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Das Ritual ist uralt, aber nicht ohne Reiz: Jedes Jahr, wenn die Kreuzberger Szene zu den Internationalen Maifestspielen ruft, packen nicht nur Einsatzbereitschaften von Flensburg bis Rosenheim Ihre Koffer – voller Vorfreude auf einen spannenden Hauptstadt-Trip. Auch manch Autobesitzer, der schon lange auf einen Neuwagen spekuliert, nutzt den festen Jahrestag im Berliner Veranstaltungskalender, um seine Schrottmühle diskret und unauffällig im erwarteten Zentrum des Geschehens zu parken. In der Hoffnung, sein gutes Stück als brennende Requisite in der Barrikaden-Dekoration wiederzufinden.
“Les Misérables” lassen grüßen.
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Diese Begegnung der ganz schlimmen Art wünscht man niemanden. Plötzlich taucht nachts im Scheinwerferlicht eine dunkle Gestalt auf. Zu spät für ein Ausweichen. Auch ein Bremsmanöver hilft nicht. Es kommt zum Unfall mit schwerem Personenschaden. Und auch der Fahrer erleidet einen Schock.
Doch die Schuldfrage stellt sich anders als gedacht. Galt früher die Regel, dass der Fahrzeuglenker fast immer die Verantwortung trägt, wenn es zu einer Kollision mit einem Fußgänger kommt, so kann jetzt auch seit einem Urteil des Landgerichts Hagen der Passant selbst die Alleinschuld tragen. Etwa wenn er durch ungeeignete Kleidung den Unfall mit herbeigeführt hat.
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger die Straße überquert, um zu seinem Fahrzeug zu gelangen. Dabei wurde er von dem Fahrzeug des Beklagten erfasst.
Der Kläger wurde schwer verletzt, musste mehrfach operiert werden und verlangte nun Schadensersatz von dem Autofahrer. Dieser machte vor Gericht geltend, er habe den an jenem Abend dunkel gekleideten Kläger beim besten Willen nicht rechtzeitig sehen können. Darin wurde er von einem Gutachter bestätigt, der zu dem Ergebnis kam, der Unfall wäre auch nicht zu vermeiden gewesen, wenn der Beklagte statt der gefahrenen 50 bis 55 Stundenkilometer nur mit Tempo 30 unterwegs gewesen wäre.
Das Gericht schloss daraus, dass der Unfall für den Autofahrer ein unvermeidbares Ereignis war und den klagenden Fußgänger ein derart überwiegendes Verschulden traf, dass ihm ein Alleinverschulden attestiert werden musste. Die Schadensersatzklage wurde damit abgewiesen.
Wichtig ist jedenfalls, dass Sie als Unfallbeteiligter ? unabhängig von ihrer eigenen subjektiven Beurteilung und der Unfallaufnahme durch die Polizei ? ein individuelles Unfallprotokoll anfertigen, mit dem Sie bei der Schadensregulierung auf etwaige Forderungen reagieren können. Und je detaillierter desto besser. Hier geht es zum Europäischen Unfallbericht:
Europäischer Unfallbericht:
Um Ihre Schadensersatzansprüche zu begründen, sollten Sie folgenden Musterbrief benutzen:
Schadensersatzforderung nach einem Verkehrsunfall
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Der Schreck ist groß, der Schaden ist beträchtlich, doch zum Glück ist niemand verletzt. Auch der Unfallverursacher hat seine Schuld eingestanden. Bleibt nur noch der Weg zum Mietwagenanbieter, um den Ersatzwagen zu beschaffen. Die Rechnung geht ja an die gegnerische Haftpflicht.
Doch halt! Erst einmal sollte man auf die Preisliste schauen, denn bei Unfallersatzwagen haben sich viele Autovermieter auf eine spätmittelalterliche Form der Wegelagerei verlegt. Viele Unfallopfer gelten offensichtlich als besonders ahnungslos oder sogar dumm. Bis zu 200 % überschreiten die Unfall-Tarife den Normaltarif, ohne erkennbaren Grund. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt in einem Fall sogar eine Überschreitung von 465 % moniert. Den Rest des Eintrages lesen »
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