Autokauf ist Herzenssache. Bei keinem anderen Objekt der Begierde wird soviel gefeilscht, geprüft, gefachsimpelt und geschraubt, bevor der KFZ-Brief (heute die Zulassungsbescheinigung Teil II) seinen Besitzer wechselt. Das ist beim “Gebrauchten” nicht anders als beim Neuwagen. Und wer am Ende feststellen muss, dass er mit Zitronen gehandelt hat, ist entsprechend sauer. Nicht zuletzt deshalb landen viele Streitereien in Folge von Unstimmigkeiten beim Autokauf auch vor Gericht. Dabei ist längst klar: Gewerbliche Händler haben eine Gewährleistungsfrist (nicht zu verwechseln mit der Garantie) von mindestens einem Jahr zu beachten und beim Privatkauf gilt zwar in der Regel: Gekauft wie besichtigt und Probe gefahren! Doch für verborgene Mängel, die bei einer oberflächlichen Prüfung (und Probefahrt) nicht erkennbar sind, haftet ebenfalls der Verkäufer.

Doch was ist, wenn private PKW-Besitzer an gewerbliche KFZ-Händler verkaufen. Hier mahnen seit neuestem Gerichte einen erhöhten Prüfungsaufwand an, wie er bei einem Kaufvertrag unter “Privaten”
selten der Fall ist. Warum? Ganz einfach, weil ein KFZ-Betrieb die nötigen Voraussetzungen und Erfahrungen dafür besitzt.

In dem aktuellen Fall hatte ein Privatmann sein Fahrzeug an eine professionelle KFZ-Werkstatt verkauft. Dabei erklärte er wahrheitsgemäß, dass das Fahrzeug zuvor einen Unfallschaden in Höhe von 10.000 Euro erlitten hatte, der von ihm selber beseitigt worden sei. Doch später zeigten sich gravierende Schäden an dem Auto. Die Werksatt verlangte Minderung des Kaufpreises und Schadensersatz.

Zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Schleswig (OLG) feststellte:
Die Werkstatt hätte gerade bei der behaupteten Eigenreparatur aufgrund ihrer Erfahrung Verdacht schöpfen müssen und die Reparaturen auf fachgerechte Ausarbeitung überprüfen müssen. Die oberflächliche Überprüfung sei hier nicht ausreichend und als grob fahrlässig zu bewerten. Insofern sei die Anfechtung des Kaufvertrags ausgeschlossen. Die Autowerkstatt hatte Pech gehabt.

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KFZ-Kaufvertrag (gewerblicher Verkauf)

KFZ-Kaufvertrag (auf Probe)

KFZ-Leasingvertrag für Privatfahrzeuge

Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf

 

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