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Geschrieben von a.fastner in Allgemein
Glätteisen gehören zu den wichtigsten Accessoires einer Frau. Die perfekte Frisur mit einem hochwertigen Glätteisen ist zum Greifen nah. Wer sich allerdings ein Glätteisen zulegen möchte, der sollte einen Vergleich in Anspruch nehmen, der dabei alle wichtigen Kriterien testet, damit Frau in Besitz eines sehr guten Haar-Accessoires kommt. Einen solchen Vergleich bietet das Portal glaetteisen-text.com durch. Bei diesem Portal dürfen sich alle Frauen sicher sein, ein hochwertiges Glätteisen zu finden, das den Ansprüchen einer modernen Frisur gerecht wird. Nutzen Sie die zahlreichen Vorteile des Vergleichsportals. Hierbei erhält man eine Auflistung aller zur Verfügung stehenden Produkte, die getestet worden sind. Aber nicht nur ein Vergleich wartet auf Sie, sondern zahlreiche weitere Extras. So finden Besucher des Portals eine individuelle Kaufberatung, Bedienungstipps, Antworten auf die Frage zum Thema Hitzeschutz und Tricks in Sachen dauerhafte Haarglättung. Mit glaetteisen-test.com findet Frau immer das richtige Glätteisen.
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Wer in der heutigen Zeit ein bisschen Entertainment mehr verlangt, der schaut sich meistens 3D Filme an. In den meisten Fällen lassen sich diese auch schon auf dem Markt erwerben, gemeinsam mit einer Blu-Ray gekoppelt, kann man sie sich ansehen und bekommt somit einen sehr guten Effekt, wenn man den entsprechenden Fernseher dafür hat. Manche Pay-TV Anbieter gehen auch schon öfter dazu über, einen 3D Filme Download anzubieten. Hier sind die aktuellen Filme in der Liste drin, die man sich herunterladen und dann ansehen kann. Häufig über die Internetverbindung. Allerdings sollte man sich schon bewusst darüber sein, dass die Internetverbindung auch eine Weile braucht, bis der Film überhaupt geladen ist und somit auch noch genügend Zeit in Anspruch nehmen muss.
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In der heutigen Zeit ist man mit so gut wie jeder Versicherung ausgestattet. Speziell dann, wenn man sich ein Haus kauft und es auch in Schuss halten möchte. Eine Gebäudeversicherung deckt in den meisten Fällen der Beschädigung eine Reparatur ab. So kommt es beispielsweise bei Erdbeben häufiger vor, dass sich Risse in der Wand breit machen. Dies deckt eine Versicherung manchmal ab, allerdings sollte man hierzu in den Klauseln nachsehen. Des Weiteren ist auch eine Feuerversicherung, die mit der Versicherung gekoppelt ist, nicht das schlechteste. In den meisten Fällen sind die geläufigsten Schäden abgedeckt und können mit der Versicherung gezahlt werden. Das zahlt sich aus, wenn man sich ein Haus kauft, denn solche Dinge geschehen unvorhergesehen und müssten dann repariert werden.
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Wenn man selbst kein wirkliches Händchen dafür hat, ein Badezimmer einzuräumen und vor allem auszustatten mit Möbeln, dann sollte man sich vielleicht eine kompetente Hilfe dafür besorgen. Im Internet, als auch in anderen Medien gibt es viele Möglichkeiten, um einen Badezimmerplaner zu engagieren. Er schaut sich die Gegebenheiten an und kann die Einrichtung positiv beeinflussen. Manche Bäder werden mit seiner Hilfe am Ende viel größer sein, als man es sich eigentlich dachte. Denn im Grunde hat der Planer das gelernt, was jeder Möbelausstatter gelernt hat: Er kann Wohnungen einrichten und sie effizient ausstatten, so dass noch viel Platz für anderes bleibt. Ein solcher Planer lohnt sich in dem Fall immer, wenn man selbst kaum Ahnung von der nötigen Materie hat.
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Geschrieben von a.fastner in Allgemein
Um die eigene Internetpräsenz zu bestärken, sollte man seine eigene Homepage einer gewissen Suchmaschinenoptimierung anpassen. Das bedeutet, es werden nicht nur Texte eingesetzt, die von Suchmaschinen leichter gefunden werden können. Gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit, Backlinks zu kaufen und diese dazu einzusetzen, um den eigenen Erfolg anzukurbeln. Die Möglichkeiten sind speziell bei der SEO-Optimierung sehr breitgefächert und jeder Online-Betreiber einer Internetseite kann darauf zurückgreifen. Beliebt sind in der heutigen Zeit auch sogenannte Social-Networks, wie Facebook oder MySpace. Diese werden eingesetzt, um die eigene Homepage anzupreisen. Hier werden Zuschauer und vor allem Besucher gewonnen, die sich auch dauerhaft auf den eigenen Seiten aufhalten. Hierbei könnte auch der eine oder andere möglicherweise einen Backlink kaufen, welcher dann auf der Seite abgebildet wird.
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Was bleibt, wenn man die Steuern und Sozialabgaben vom Bruttogehalt abzieht? Bei vielen Menschen nicht mehr allzu viel, denn die Differenz zwischen brutto und netto ist manchmal ein Schock. Wie viel genau zwischen dem liegt, was man brutto verdient und dem, was man netto ausgezahlt bekommt, das kann man schnell und zuverlässig erfahren, wenn man einen Brutto-Netto Rechner im Internet nutzt.
Einfach und schnell
Dass sich eine BU-Versicherung immer lohnt, daran besteht kein Zweifel. Wenn man genau weiß, wie viel Geld im Monat vom Konto für eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgezogen wird, dann lässt sich, wenn man einen Bruttorechner zur Hilfe nimmt, schnell ausrechnen, wie sich die Summe zusammensetzt, die brutto von netto unterscheidet. Einen Nettorechner kann man auch unter dem Namen Lohnrechner im Internet auf vielen Seiten finden und man muss lediglich ein paar Minuten Zeit investieren.
Wie funktioniert ein Lohnrechner?
Die Summe, die monatlich als Bruttosumme auf der Gehaltsabrechnung steht, dient als Grundlage für den Gehaltsrechner. Dazu muss man noch die Steuerklasse eingeben, eventuelle Kinderfreibeträge und ob man in der Kirche ist oder nicht. Mit diesen Angaben rechnet der Lohnrechner zum Beispiel auf www.brutto-netto.rechner.info aus, wie viel Geld am Ende bleibt. Dabei wird jeder einzelne Posten, wie die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag, die Renten- und Krankenversicherung, die Pflege- und auch die Arbeitslosenversicherung aufgeführt und man kann genau sehen, wie hoch die einzelnen Summen sind. Für die Steuererklärung kann das sehr wichtig sein, und auch wenn man zu einem Steuerberater geht, dann sind Posten zwischen dem Brutto- und dem Nettogehalt relevant.
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Die Fluggesellschaft Germanwings bietet mit ihren neuen Kreditkarten Classic und Gold einen guten Ersatz für die alte Kreditkarte, die im September auslief. Germanwings und DKB beendeten ihre mehrjährige Zusammenarbeit.
Die Germanwings-Kreditkarte Classic. Sie besteht aus zwei Teilen. Da ist die Visa Business, die für die geschäftlichen Ausgaben genutzt werden kann und für die privaten Ausgaben gibt es die MasterCard. Für beide Karten gibt es nur eine Abrechnung. Die Beträge werden aber getrennt, nach Business und Privat aufgeteilt. Um die Karte zu erhalten, ist nur der Antrag nötig. Ein zusätzliche Girokontoeröffnung entfällt. Drei Bedingungen müssen erfüllt sein, um die Karte zu erhalten. Der Antragsteller muss 18 Jahre oder älter sein. Der Antragsteller muss ein Konto bei einem deutschen Kreditinstitut haben. Er muss seinen festen Wohnsitz in Deutschland haben.
Im ersten Jahr ist die Germanwings Kreditkarte Classic frei von Gebühren. Danach wird eine Jahresgebühr von 19,99 Euro fällig. Im Ausland kann ohne anfallende Gebühren Bargeld abgehoben werden. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Bargeldautomat Visa und MasterCard akzeptiert. Für einen Euro, der über die Kreditkarte abgerechnet wird, wird eine Meile gutgeschrieben. Wird ein Flug mit der Germanwings Visa Business Karte gezahlt, werden zwei Meilen pro 1 Euro gutgeschrieben. Für jeden Flug werden darüberhinaus noch 250 Meilen gutgeschrieben. Wird die Karte zum ersten Mal eingesetzt, erhält der Besitzer 2500 Meilen gutgeschrieben. Die Meilen verfallen nicht, solange der Meilenbesitzer, die Germanwings Kreditkarten nutzt.
Bei Kartenzahlung wird ein Gepackstück des Besitzers und seiner Begleitung ohne GEbühr befördert. Auch kann die Fastlane benutzt werden, wenn auf dem Zielflughafen eine vorhanden ist. Partner der Kreditkarte wie Sixt oder Avis bieten Boni an. Die Rückzahlung kann innerhalb von zwei Monate gemacht werden. Eine Rückzahlung in Teilbeträge ist möglich. Monatlich sind aber 2 Prozent der Rechnung, mindestens 15 Euro fällig. Auf Guthaben werden 1,65 Prozent Zinsen angerechnet. Der variable Sollzinssatz beträgt 18,49 % im Jahr.
Die Germanwings Kreditkarte Gold
Die Voraussetzungen, die Kreditkarte zu erhalten, sind die selben wie bei der Classic Card. Auch die Goldkarte besteht aus einer Visa Business und einer MasterCard für private Einkäufe. Der Jahresbetrag ist im ersten Jahr frei, danach kostet die Gold 49,99 Euro im Jahr. Im Ausland fallen bei Bargeldabhebungen keine Kosten an. Die Bonusflugmeilen für einen Euro Umsatz sind wie bei der Classic. Für die Zahlung des Flugs mit Visa Business gibt es drei Meilen pro einem Euro Umsatz. Das Begrüßungsgeschenk von 2500 Meilen entspricht der Classic Karte. Auch bei der Goldkarte verfallen keine Meilen. Der Besitzer der Goldkarte und ein Begleiter erhalten ein Gepäckstück umsonst befördert und werden durch die Fastlane geschleust. Die Rückzahlungsbedingungen und die Guthabenzinsen sind die gleichen wie bei der Classic. Die Goldkarte bringt ein Versicherungspaket mit. Versichert ist der Besitzer und Mitreisende gegen den Nichtantritt des Flugs. Dazu kommt eine Vollkaskoversicherung für Leihwagen. Die dkritte Versicherung ist eine Unfall- und Krankenversicherung.
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Bei den privaten Krankenkassen sorgen steigende Kosten durch Medikamte und erweiterte Behandlungsmöglichkeiten sowie durch den medizinischen Fortschritt für höhere Beiträge. Allerdings reagieren sie im Vergleich zu gesetzlichen Krankenkassen nicht mit entsprechenden Leistungskürzungen, da diese vertraglich garantiert sind. Aber auch Faktoren wie Veränderungen beim Neugeschäft, sowie Verzinsungen am Kapitalmarkt sorgen für eine steigende Beitragsentwicklung.
Höhere Beiträge auch für die Altersrückstellung:
In den nächsten Jahren wird die private Krankenversicherung nicht um rum kommen, die Beiträge für ihre Mitglieder weiter anzuheben. Um ältere Versicherte vor zu stark steigenden Prämien zu schützen, werden in jüngeren Jahren sogenannte Altersrückstellungen gebildet, welche im Alter dann aufgelöst werden, um die Beiträge halbwegs stabil zu halten.
Beiträge vergleichen:
Versicherte sollten zum eigenen Schutz regelmäßig ihre PKV Beiträge vergleichen und falls nötig einen Wechsel vornehmen. Im Jahr 2011 ist mit einer Beitragserhöhung von 0,5 bis 7 Prozent zu rechnen. Der Verband der privaten Krankenversicherung begründet die Erhöhung mit steigenden Kosten, dabei seien sowohl die stationären Kosten wie auch die Honorare für Ärzte gestiegen. Auch durch höhere Medikamentenpreise seien die Kassen dazu gezwungen die Beiträge entsprechend anzupassen. Da es auch zu steigenden Preisen bei Geräten sowie zu höheren Lohnabschlüssen beim Personal gekommen ist, sind Preisanpassungen unabwendbar. Desweiteren mache sich auch die gestiegene Lebenserwartung der Bevölkerung bemerkbar, dadurch müssten mehr Mittel für die jeweilige Altersrückstellung bereitgestellt werden. Von der Erhöhung der Beiträge blieben keine Versicherungsnehmer verschont.
Beitragserhöhungen:
Auch 2012 wird es entsprechende Beitragserhöhungen geben, dabei werden einige Gesellschaften ihre Prämien bis zu 20 Prozent anheben. Allerdings gibt es auch einige Unternehmen die eine Beitragsstabilität bis 2013 garantieren. Während gerade Neukunden mit deutlichen Erhöhungen rechnen müssen, fallen die Beitragserhöhungen bei Bestandskunden etwas geringer aus. Allerdings darf eine private Krankenkasse nicht willkürlich eine Beitragserhöhung vornehmen, sondern benötigt dabei die Zustimmung einen Treuhänders. Dieser überprüft dabei ob eine Anpassung der Beiträge auch den allgemeinem Kalkulationsvorschriften entspricht. Dabei werden bestimmte mathematische Formeln sowie etliche Rechengrundlagen berücksichtigt. Gerade ältere Versicherte seien von den Beitragserhöhungen betroffen, da bei ihnen entsprechende Altersrückstellungen einkalkuliert werden müssten aufgrund von fehlenden Ansparzeiten.
Beiträge vergleich und ggf. Tarifwechsel vornehmen:
Auf jeden Fall lohnt sich ein Vergleich der jeweiligen Tarife, um bei Beitragserhöhungen gegen zu steuern, kann ein Tarifwechsel sinnvoll sein, die Versicherungsleistungen zu reduzieren oder einen höheren Selbstbehalt vorzunehmen.
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Das Leben hält viele Stationen bereit, die mit Verträgen und Formularen verbunden sind. Damit man auch für jede Lebenssituation das richtige Formular findet, hat sich formulino.de zur Aufgabe gemacht, die wichtigsten Formulare zur Verfügung zu stellen. Dabei ist die Bandbreite an zur Verfügung stehenden Verträgen groß. Aber formulino.de nimmt sich dieser Vielzahl an Möglichkeiten an und bietet die wichtigsten Verträge und Formulare zum Download an.
Man nehme nur ein einfaches Beispiel aus dem Alltag, das zahlreiche Familien kennen werden. Eine junge Familie bekommt Zuwachs und es in nun von Nöten, eine größere Wohnung zu finden. Wenn Sie nun den richtigen Mietvertrag haben, dann stellt die Kündigung keine Probleme dar. Aber es gibt auch Vermieter, die eben keine gesetzlichen Fristen in den Vertrag einbauen. Daher sollte man auf eine Vertragsvariante von formulino.de zurückgreifen. Denn mit der Zukunft seiner Kinder sollte man nicht spielen, da sich auch die Kosten mit einem neuen Kind erhöhen. Man muss Babyartikel kaufen und zahlreiche weitere Anschaffungen tätigen. Daher bietet es sich in jedem Fall an, einen professionellen Mietvertrag zu nutzen, der alle Eventualitäten und Optionen bietet.
Aber nicht nur in Sachen Mietvertrag benötigen zahlreiche Menschen Hilfe, sondern auch in anderen Lebensbereichen ist es von großer Wichtigkeit, den richtigen Vertrag und somit das richtige Formular bereitzuhalten. Daher bietet formulino.de auch für diese Bereiche immer die besten Optionen an. Besucher können daher auf Kaufverträge, Testamente, KFZ-Kaufverträge, Kreditverträge, Arbeitsverträge und viele weitere Formulare zurückgreifen, um für jede Lebenssituation das richtige Formular zu erhalten.
Zusätzlich erhält man zu jedem Formular wichtige Informationen, die dafür Sorge tragen, dass man weiß, welcher Vertrag für die jeweilige Situation richtig ist. Denn vor allem in Sachen Arbeitsvertrag oder auch Mietvertrag gilt es zahlreiche Dinge zu beachten, die wiederum zu unterschiedlichen Formularversionen führen. Hier findet man allerdings alle Optionen, die einem in wichtigen Lebensbereichen weiterhelfen.
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Wenn man eine neue Wohnung einrichtet muss man viele Faktoren beachten. Die Möbel müssen zur Wandfarbe passen, der Teppich zu den Fliesen etc. Einen Punkt vergessen jedoch viele Menschen regelmäßig: Das Licht. Denn ein Raum kommt erst durch die richtige Beleuchtung zur Geltung. Die richtige Beleuchtung kann einen Raum viel freundlicher und größer erscheinen lassen, als er eigentlich ist. Wiederum kann eine falsche Lampe dazu führen, dass das Zimmer eine unangenehme Atmosphäre erhält.
Die Auswahl der verschiedenen Lampen sollte anhand der Kriterien des Zimmers getroffen werden. Ist ein Raum sehr groß und hell muss er nicht noch zusätzlich stark beleuchtet werden. In einem kleinen dunklen Raum jedoch sollte eine warme, aber auch helle Lampe verwendet werden. Bei Räumen, in denen das Licht immer nur für kurze Zeit eingeschaltet wird, sollte man darauf achten, dass die Lampe sofort ihre volle Helligkeit erreicht.
Eine große Auswahl an Lichtfarben und Lichtstärken bieten vor allem Energiesparlampen. Denn Energiesparlampen haben im Gegensatz zu herkömmlichen Glühlampen und LED Leuchten eine sehr große Palette an Farben. Weiterhin kann man mit Energiesparlampen eine Menge Energie und damit auch Geld sparen. Im Gegensatz zu Glühlampen, die rund 95% der Energie als Wärme an die Umgebung abgeben, wandeln Energiesparlampen nahezu die gesamte Energie in Licht um. Außerdem haben Energiesparlampen eine sehr viel höhere Lebensdauer als herkömmliche Glühlampen, richtet man die Wohnung gleich mit Energiesparlampen ein, hat man also viel länger etwas davon.
Sollte man also gerade dabei sein, die Wohnung einzurichten, sollte man mindestens genauso viel Wert auf die Auswahl der Lampen legen. Denn Lampen geben der Wohnung erst ein wohnliches Flair und sind so eine ziemlich kostengünstige Möglichkeit, um eine Wohnung einzurichten.
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Jeder Personalverantwortlicher ist bereits mit dem ein oder anderen Fehlverhalten eines Mitarbeiters konfrontiert worden. Nicht jede Pflichtverletzung wird im Betriebsalltag gleich mit einer formalen Abmahnung geahndet. Oft reicht eine einfache mündliche Ermahnung aus, um den Arbeitnehmer an seine Aufgaben zu erinnern und gleichzeitig das Vertrauensverhältnis nicht zu sehr zu strapazieren. Doch sollten Personaler vorsichtig sein: Wer einen Arbeitnehmer wegen Unpünktlichkeit lediglich ermahnt hat, kann später keine Kündigung damit begründen. Ausschließlich eine formal und inhaltlich korrekt gestaltete Abmahnung kann Grundlage für eine verhaltensbedingte Kündigung sein. Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an eine Abmahnung. Der folgende Beitrag zeigt, was bei einer Abmahnung beachtet werden muss.
1. Welche Funktion hat die Abmahnung?
Viele kennen vor allem den Ausspruch “Eine Abmahnung ist die Vorstufe zur Kündigung”. Gesetzlich geregelt ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). §314 Absatz 2 BGB gibt vor, dass vor einer Kündigung wegen einer Pflichtverletzung eine Abmahnung zu erfolgen hat. Die Kündigung soll also das letzte Mittel (“ultima ratio”) des Arbeitgebers sein. Mit einer Abmahnung gibt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter also eine letzte Chance sein Verhalten zu überdenken. Sie soll zeigen, dass der Arbeitgeber das Verhalten nicht akzeptiert.
Um verbindlich festzuhalten, welchen Inhalt ein Schreiben des Arbeitgebers haben muss, damit es als Abmahnung gilt, haben die Arbeitsgerichte klargestellt, dass diese drei Funktionen erfüllt sein müssen:
Hinweis:
Dem Mitarbeiter soll durch die Abmahnung deutlich vor Augen geführt werden, dass er mit seinem Verhalten gegen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstoßen hat. Er muss sich darüber bewusst werden, welches Verhalten von ihm zukünftig erwartet wird.
Warnung:
Dem Arbeitnehmer muss klar werden, dass er mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen muss, wenn er das abgemahnte Verhalten wiederholt.
Dokumentation:
Die Abmahnung dient auch dazu, das Fehlverhalten des Mitarbeiters genau zu festzuhalten. Falls die Abmahnung tatsächlich später zur Begründung einer Kündigung herangezogen werden muss, muss anhand der Abmahnung genau nachvollziehbar sein, in welcher Weise der Mitarbeiter zuvor gegen seine Pflichten verstoßen hat.
2. Welches Verhalten darf abgemahnt werden?
Grundsätzlich darf der Arbeitnehmer nur dann abgemahnt werden, wenn er sein Verhalten selbst steuern konnte. Dies ist z.B. nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer infolge einer Krankheit oder eines anderen nicht steuerbaren Verhaltens (z.B. Schwächeanfall) einen Fehler begeht. Problematisch ist in diesem Zusammenhang der Alkoholkonsum. Hier gibt es Unterschiede: Wenn der Arbeitnehmer den Alkohol ausnahmsweise, etwa bei einer Betriebsfeier, konsumiert hat und sich, beflügelt durch die Wirkung des Alkohols, zu einem Fehlverhalten hinreißen lässt, dann ist darin nach herrschender Auffassung ein abmahnungswürdiges Verhalten zu sehen. Der Arbeitnehmer hat den Alkohol bewusst zu sich genommen und musste sich über die Folgen im Klaren sein. Man kann also durchaus von steuerbaren Verhalten sprechen. Schwieriger ist die Beurteilung von Mitarbeitern, die als alkoholkrank diagnostiziert sind. Bei Vorliegen einer Alkoholkrankheit ist das Trinkverhalten gerade nicht mehr steuerbar. Doch wie kann der Arbeitgeber erkennen, ob der Mitarbeiter alkoholkrank oder lediglich ausnahmsweise alkoholisiert war? Hierzu kann man keine pauschale Aussage treffen. Wenn eine Alkoholabhängigkeit des Arbeitnehmers nicht ausdrücklich bekannt ist, dann muss der Arbeitgeber von einer Ausnahme ausgehen und kann auch Fehlverhalten unter Alkohohleinfluss abmahnen. Sobald sich der Arbeitnehmer aber auf eine solche Erkrankung beruft und dies auch, beispielsweise durch ein Attest glaubhaft macht, muss der Arbeitgeber die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Die Abmahnung ist dann nicht das geeignete arbeitsrechtliche Mittel.
3. Wann darf der Arbeitgeber ohne Abmahnung kündigen?
Doch muss der Personalverantwortliche immer zunächst zu einer Abmahnung greifen bevor er eine Kündigung wegen eines Fehlverhaltens aussprechen darf? Grundsätzlich ist die Kündigung das letzte Mittel, darf also nur dann ausgesprochen werden, wenn andere arbeitsrechtliche Maßnahmen keinen Erfolg versprechen (“ultima-ratio-Prinzip”). Für die meisten Pflichtverstöße ist eine Abmahnung daher das angemessene, mildere Mittel. Eine Abmahnung ist aber nur dann sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer durch Unterlassung einer Wiederholung des Fehlverhaltens das Vertrauen des Arbeitgebers wiedererlangen kann. Hat der Mitarbeiter dagegen schwerwiegend gegen seine Pflichten verstoßen und damit das in ihn gesetzte Vertrauen des Arbeitgebers tief verletzt, ist eine Abmahnung nicht mehr erforderlich. Der Arbeitgeber darf in solchen Fällen sofort kündigen. Ein klassisches Beispiel für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung sind Straftaten am Arbeitsplatz. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist sogar in Bagatellfällen der Meinung, dass der Arbeitnehmer durch einen Diebstahl das Vertrauen seines Arbeitgebers so grundlegend verletzt, dass eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Entscheidend ist allerdings immer, dass der Arbeitnehmer sich darüber bewusst war, dass der Arbeitgeber mit der Wegnahme des Gegenstandes nicht einverstanden sein würde. Er muss das Vertrauen des Arbeitgebers also bewusst missbraucht haben. Ein spektakuläres Beispiel für die Rechtsprechung des BAG ist das so genannte „Bienenstich-Urteil“. Eine Verkäuferin an einer Kuchentheke durfte zu Recht gekündigt werden, weil sie ein Stück Bienenstich aufaß ohne dafür zu bezahlen (BAG-Urteil vom 17.05.1984, 2AZR 3/83). Ein anderer Arbeitnehmer durfte vom Arbeitgeber gekündigt werden, weil er einen Frischkäse ohne zu bezahlen in die Tasche steckte. Es kommt also nicht auf den Wert der entwendeten Sache oder den finanziellen Schaden an, sondern auf den Bestand des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Insofern ist jeder Einzelfall gesondert zu betrachten und eine Anhörung des Beschuldigten unbedingt angeraten.
Zur der Frage, ob der Arbeitnehmer zu einer Abmahnung anzuhören ist, gibt es keine gesetzliche Regelung. Die aktuelle Rechtsprechung deutet allerdings darauf hin, dass für einen Arbeitgeber in der freien Wirtschaft keine Pflicht zur Anhörung besteht und somit eine ohne Anhörung erteilte Abmahnung nicht formell unwirksam ist. Anders sieht es in Betrieben aus, in denen die Pflicht zur Anhörung tarifvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung geregelt ist oder in denen es einen Betriebsrat gibt. Hier führt ein Verstoß gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Anhörung des Mitarbeiters zur Unwirksamkeit der Abmahnung. Für jeden Arbeitgeber ist es allerdings empfehlenswert, seine Mitarbeiter nicht ohne Anhörung abzumahnen. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass alle Aspekte und Umstände des abgemahnten Verhaltens berücksichtigt worden sind. Das Risiko eine spätere verhaltensbedingte Kündigung auf eine falsche Abmahnung zu stützen wird reduziert und kalkulierbar. Die Anhörung kann in mündlicher Form erfolgen und protokolliert werden oder auch als schriftliche Gegendarstellung zur Personalakte genommen werden. Formelle Besonderheiten (z.B. das Recht des Arbeitnehmers ein Betriebsratmitglied zur Anhörung hinzuziehen) können sich aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ergeben.
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Marlene Dietrich soll über die Spielbank Baden-Baden gesagt haben: “Das Casino Baden-Baden ist das schönste Casino der Welt und ich muss es wissen, denn ich kenne sie alle.” Und damit hat sie bis heute recht. Das Casino wurde in diesem Jahr zum schönsten Casino der Welt gekürt. Die Spielbank Baden-Baden vereint, wie wohl kaum eine andere Spielbank Stil, Geschichte, Exklusivität und Eleganz und gehört zu den ältesten und traditionsreichsten in ganz Europa. Neben dem klassischen Spielangebot und der erstklassigen Gastronomie im Casino Restaurant Sommergarten bietet es Ihnen eine Vielzahl von Veranstaltungs-Highlights. Von Casino Dance Nights bis zu Galadinner-Shows kann man hier für jeden Geschmack etwas finden. Aber auch zum Spielen findet hier jeder was er sich wünscht. Von Spielautomaten bis zu den klassischen Roulettetischen oder Blackjack Spiel ist hier alles vorhanden, und das klassische Ambiente macht das Spielen hier zu einem wirklichen Erlebnis was man nicht so schnell vergisst. Auch ist angemessene Kleidung geboten so fühlt man sich schnell wie in einem Hollywood Film. Das Casino wurde übrigens schon 1801 gegründet musste im Laufe der Geschichte zwar noch zweimal schliessen aber seit 1950 hat es wiedereröffnet so wie man es heute kennt. Also sollten Sie mal in Baden Baden sein der in Schwarzwald Urlaub machen dann lohnt sich das Badener Casino in jedem Fall. Man hat auch die Möglihkeit Führungen mitzumachen wenn man sich einfach nur die Räumlichkeiten anschauen will. Sowieso lohnt sich Baden Baden mit all seinen Quellen, Thermalbäder und Kulturellen Angeboten sehr und ist immer einen Ausflug wert.
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Starten Sie von Stockholm auf eine einzigartige Reise. Die Route einer Ostseekreuzfahrt von Dreamlines.de wird Sie begeistern. Aber bevor die Kreuzfahrt losgeht, nutzen Sie die Zeit in Stockholm und besichtigen die typischen Sehenswürdigkeiten und genießen Sie das leckere schwedische Essen.
Von Stockholm geht es dann mit dem Kreuzfahrtschiff nach Finnland. Dort besteht die Möglichkeit, dass Sie sich die finnische Hauptstadt Helsinki ansehen. Nutzen Sie die Chance des Landganges und tauchen Sie ein in finnische Gepflogenheiten und lernen Sie die Kultur, die Sehenswürdigkeiten und das finnische Essen kennen. So können Sie einen direkten Vergleich mit Schweden ziehen. Von Helsinki geht es über Nacht nach St. Petersburg. Auch hier haben Sie die Möglichkeit die Stadt und deren Besonderheiten kennen zu lernen. Kosten Sie echten russischen Wodka oder andere Nationalgerichte Russlands. Im weiteren Verlauf dieser Reise haben Sie dann noch die Möglichkeit Lettland und Polen kennen zu lernen. Kurz vor der Ankunft in Schweden besteht des Weiteren noch die Möglichkeit andere Orte von Schweden kennen zu lernen.
Genießen Sie den traumhaften Ausblick vom Schiff auf die wunderschöne Ostsee. Auch die Länder, die angefahren werden, sehen vom Wasser ganz anders aus. Die wunderschöne und einzigartige Skyline der Großstädte wird Sie beeindrucken.
Lassen Sie sich während der Kreuzfahrt die Zeit an Bord so angenehm wie möglich gestalten. Das Servicepersonal ist jederzeit für Wünsche offen und erfüllt Ihnen diese sofern es möglich ist. Erleben Sie eine angenehme und stressfreie Zeit auf dem Kreuzfahrtschiff. Schwimmen Sie im Pool, nutzen Sie die zahlreichen Sportmöglichkeiten oder entspannen Sie einfach nur an Deck und am Ende des Urlaubs können Sie behaupten dass es ein toller Urlaub war.
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Für jede Alterskategorie gibt es mittlerweile Sprachreisen in alle Länder dieser Welt. Die Auswahl fällt dabei nicht immer einfach. Auch bei Lingusto.de gibt es zahlreiche Destinationen, wo die Sprachreise hingehen kann.
Für eine englische Sprachreise ist England das beliebteste Reiseziel. Denn dort kann nicht während des Sprachunterrichts die Sprache gesprochen werden, sondern auch im privaten Bereich, da man die ganze Zeit von Menschen, die Englisch sprechen umgeben sind. Dies fängt bei der Unterbringung an. Die bevorzugte Unterbringungsmöglichkeit während einer Sprachreise ist die Gastfamilie. Dort kann man den englischen Alltag hautnah miterleben und sich auch im privaten Bereich auf Englisch unterhalten. Man hat dann auch einen Ansprechpartner falls Probleme auftauchen. Mit der Gastfamilie kann man dann auch die Region in der man sich während der mehrwöchigen Sprachreise aufhält entdecken. Dies geht natürlich auch alleine. Wer etwas Abwechslung und Abenteuer nach der Schule haben möchte, ist in oder in der Nähe einer größeren Stadt gut aufgehoben. Denn in den englischen Städten wie London oder Liverpool ist immer etwas los. In beiden Städten gibt es so viel zu entdecken: zahlreiche Sehenswürdigkeiten, Parks und Bauwerke warten auf einen Besuch. Aber auch für Shoppingfreunde ist England optimal, denn wo sonst außer in den englischen Metropolen bekommt man die neusten Modetrends her.
Zeit für Shopping oder Sightseeing bleibt nach dem Sprachunterricht noch ausreichend, denn der Sprachunterricht findet in der Regel am Vormittag statt. Und auch die Wochenenden sind gewöhnlich unterrichtsfrei. Das Sprachgefühl wird sich während der Zeit in England schnell verbessern und die Aussprache wird optimiert. Die Sprachlehrer gestalten den Unterricht abwechslungsreich und gehen auf individuelle Stärken und Schwächen ein. Dies ist möglich, da der Unterricht in kleinen Gruppen stattfindet.
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