Arbeitsvertrag Teil 4

- Dauer

Ein Arbeitsvertrag wird in der Regel auf unbesimmte Zeit geschlossen. Ausnahmen können hier sein, wenn die Beschäftigung zeitlich begrenzt ist. Zeitlich begrenzte Arbeitsverträge findet man häufig im bereich der Landwirtschaft für Erntehelfer oder im Tourismus. Hier gelten entsprechende gesetzliche Regelungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz die vom Arbeitgeber beachtet werden müssen.

Die Dauer einer Tätigkeit wirkt sich auch auf die einzelnen gesetzlichen Regelungen aus. So zum Beispiel auf die Kündigung von einem Arbeitsverhältnis. Denn die Zeit von der schriftlichen Kündigung bis zum letzten Arbeitstag orientiert sich an der Länge des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hier kann es unter Umständen zu einem sogenannten Auflösungsvertrag kommen. In diesem werden dann entsprechend die Details zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart.
Andere Regelungen kann es zum Beispiel für ein Probearbeitsverhältnis geben. Dies kann in der Regel von beiden Seiten also vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen gekündigt werden. Hier sind die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu beachten. Auch was zum Beispiel die länge der Probezeit betrifft.

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