Arbeitsvertrag Teil 3

- Anfechtung/ Störungen

Verstößt eine Vertragspartei zum Beispiel der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber gegen den Arbeitsvertrag, kann dieses rechtlich eingeklagt werden. Neben Verstößen gegen den Arbeitsvertrag kann es auch Leistungsstörungen geben. Mögliche Leistungsstörungen sind zum Beispiel die nicht Zahlung des Entgeldes oder die nicht Gewährung vom Urlaubsanspruch.

Neben der rechtlichen Durchsetzung von Verstößen oder Leistungen im Arbeitsverhältnis, gibt es auch die Möglichkeit der Anfechtung.
So kann man zum Beispiel einen Arbeitsvertrag anfechten. Insbesondere wenn dieser nicht den gesetzlichen Regelwerken entspricht. Eine weitere Möglichkeit der Anfechtung von einem Arbeitsvertrag ist zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber falsche Angaben gemacht hat. Zum Beispiel eventuelle Vorstrafen oder dergleichen dem Arbeitgeber verschweigt. In diesem Fall wäre dann die Anfechtung aufgrund einer arglistigen Täuschung vom Arbeitnehmer möglich.

Die rechtliche Durchsetzung von Leistungen oder die Feststellung sowie die Anfechtung von Vertragsinhalten erfolgt immer durch ein entsprechendes Urteil von einem Arbeitsgericht. Dieses kann so zum Beispiel Arbeitsverträge etc. auflösen oder rechtliche Ansprüche für den Arbeitnehmer durchsetzen.

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