Arbeitsvertrag

Zu jedem Arbeitsverhältnis unabhänig der Art gibt es einen Arbeitsvertrag. Ein Arbeitsverhältnis kommt in der Regel nur dann zustande wenn sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer entsprechend einig sind. Diese Einigung wird dann in einem Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten. In diesem Arbeitsvertrag wird die Tätigkeit, Bezahlung, Dauer sowie die Rechte und Pflichten zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestimmt.
Bei einem Arbeitsvertrag spricht man auch von einem sogenannten Dienstvertrag, denn der Arbeitnehmer führt nur vertraglich vereinbarte Tätigkeiten nach den Weisungen vom Arbeitgeber aus. Es entsteht somit eine persönliche Abhängigkeit zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

- Form

Ein Arbeitsvertrag wird immer schriftlich festgehalten. Dies ergibt sich aus dem Nachweisgesetz nach dem der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist. Jeweils der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer haben ein Exemplar des Arbeitsvertrages. Sofern es zu Änderungen am Arbeitsvertrag kommt, muss dieser dann neu schriftlich vom Arbeitgeber verfasst und vom Arbeitnehmer akzeptiert werden. Auch Abmahnungen oder Kündigungen müssen entsprechend schriftlich festgehalten werden. Damit ein Arbeitsvertrag gültig ist, muss dieser vom Arbeitgeber sowie vom Arbeitnehmer handschriftlich unterschrieben werden. Ebenso auch bei nachträglichen Veränderungen am Arbeitsvertrag. Bei der Erstellung von einem Arbeitsvertrag muss der Arbeitgeber entsprechende Gesetze wie zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz oder bestimmte berufsspezifische Regelungen beachten. Arbeitsverträge die gegen Gesetze oder entsprechende Regelungen verstoßen sind in der Regel nicht gültig und werden dementsprechend nicht von einem Gericht beachtet.

Fachanwalt Arbeitsrecht

Teil 1, 2, 3, 4

Eine Antwort zu “Arbeitsvertrag”
  1. [...] für Versicherungen. Nein, denn wir denken, davon gibt es mittlerweile und nicht nur befristet genug in dem Internet. Wir haben uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen ein wenig über die Welt der [...]

  2.