Privattelefonate im Büro ? Nicht immer ein Entlassungsgrund
Geschrieben von formulino in Arbeit - Beruf - Karriere, Büro & GeschäftEs ist eine Szene wie aus einem Film: der erfolgreiche Investmentbanker telefoniert gerade von der Arbeit aus mit seiner neuen Freundin, die er am Wochenende bei der +30-Party kennengelernt hat. Da kommt der Chef unangemeldet herein und hört gerade noch den letzten Satz: "Tschüss mein Hase."
Wenn der Chef jetzt wegen des Geschnulzes fristlos kündigt, kann man sich relativ beruhigt zurücklehnen. Denn nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm
(8 (17) Sa 1773/04) darf ein Mitarbeiter wegen übermäßiger Privattelefonate nicht einfach entlassen werden, wenn privates Telefonieren im Unternehmen grundsätzlich erlaubt oder geduldet ist.
Eine filmreife und fristlose Kündigung mit der Begründung der anfallenden Telefongebühren als auch der Versäumnisse der Arbeitszeit muss man allerdings ertragen, wenn der Arbeitgeber vorher schon einmal wegen Privatgesprächen abgemahnt hat. Das Motto ?Einmal ist einmal zu viel? gilt jedoch bei kostenträchtigen Auslandsgesprächen und der Anwahl von teuren Sondernummern (da müssen wohl die XXX-Seiten dazu gezählt werden). In diesen Fällen kann der Arbeitgeber laut Richterspruch auf die Abmahnung verzichten und die Kündigung sofort aussprechen.
Entscheidend ist fast immer der Inhalt des konkreten Arbeitsvertrages.
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