Demokratische Grundrechte wie z.B. das Recht auf freie Meinungsäußerung haben in Deutschland einen mächtigen Gegner: die Wirtschaft. Prozesse wegen eingebrachter Verfügungen sind in deutschen Gerichten keine Seltenheit. Unternehmen gehen gegen Meinungsäußerungen gerichtlich vor. Sie scheuen keinen Aufwand, wenn es darum geht, ihr Image vor unzufriedenen, laut zu werden drohenden Kunden zu schützen.

Unlängst wurde so ein exemplarischer Fall vom Gericht in Münster behandelt: Das Online-Magazin für Infos rund um Wasserbetten www.wasserbetten-news.de kämpfte gegen die einstweilige Verfügung, die der Wasserbetten-Hersteller „Reckert Werkstatt Möbel“ erwirkt hatte. Der negative Bericht eines unzufriedenen Kunden der besagten Firma im Forum der unabhängigen Homepage hatte die Auseinandersetzung ausgelöst. Dieser schilderte einen Defekt an seinem Wasserbett und teilte seine Enttäuschung über die fehlende Bereitschaft der Firma mit, ihm bei der Reparatur finanziell etwas entgegenzukommen, obwohl die Garantiezeit des Produktes ganz knapp überschritten war. In solchen Fällen sind Firmen selbstverständlich nicht dazu verpflichtet, Kulanz zu zeigen; bei teuren Luxusartikeln wie etwa Wasserbetten gehört das jedoch zum guten Ton. Stattdessen mahnte der Wasserbetten-Hersteller seinen Kunden ab und zwang durch eine Verfügung die Homepage dazu, die negativen Einträge im Forum zu löschen.

Michael Babilinski, der Herausgeber des Konsumenten-orientierten Internet-Magazins, reagierte darauf mit einem Einspruch und gewann den Prozess. Die von „Reckert Werkstatt Möbel“ erwirkte Verfügung erwies sich als völlig haltlos, da die Diskussionen über das Thema im Forum durchaus sachlich geführt worden waren. In solchen Fällen haben Firmen negative Berichte in Kauf zu nehmen. Darüber hinaus fanden sich Beweise für den Wahrheitsgehalt der Beschwerden vonseiten des Firmenkunden. Die einstweilige Verfügung gegen www.wasserbetten-news.de wurde als Resultat dessen aufgehoben und die Einträge des Users über den Wasserbetten-Hersteller wieder ins Netz gestellt. „Es kann nicht angehen, dass Unternehmen das Recht auf freie Meinungsäußerung beschneiden wollen“, kommentierte der Herausgeber des Verbraucher-Magazins.

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